Lärmschutzangebot der Staatsregierung

 

Erhebliche Zweifel am Textvorschlag zu § 5 der Sonderbaulastvereinbarung „Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen am Volkacher Ostring“ waren Anlass für den Auftrag an Herrn Rechtsanwalt Baumann auf rechtliche Prüfung und Wertung dieses komplexen Sachverhalts.

Ergänzend haben wir Herrn Baumann unsere umfangreichen Unterlagen aus den Verfahrensakten zu den Bebauungsplänen an der Teilumgehung Volkach-Ost zur Prüfung ausgehändigt und ihn gebeten, seine Feststellungen und Erkenntnisse in den Gesamtkontext zu stellen.

 

Das Ergebnis dieser Feststellungen hat Frau Rechtsanwältin Schilling in der anliegenden Kurzexpertise zusammengefasst. Leider haben sich unsere Befürchtungen im vollen Umfang bestätigt.

 

Fallstricke im Textvorschlag zu § 5 der Sonderbaulastvereinbarung:

 

  • Die Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 41 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist im vorliegenden Fall äußerst fraglich.

  • Falls dennoch Ansprüche auf Lärmschutz im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt werden, ist deren Finanzierung nach den Regeln des § 5 Abs. 1 der Sonderbaulastvereinbarung nicht zwingend.

  • Die Forderung des Stadtrates, dass im Falle der Übernahme einer Sonderbaulast für die Umgehung Volkach/Gaibach Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Freistaates am Ostring realisiert werden, ist nicht erfüllt bzw. gesichert.

  • Die Grundstückseigentümer entlang der Teilumgehung Volkach-Ost haben Anspruch auf Schadensersatz gegen die Stadt. Dieser entsteht beim Bau der Umgehung Volkach/Gaibach, falls Lärmschutzmaßnahmen unterbleiben.

 

Aufgrund der hohen Brisanz dieser Aussagen haben wir die Kurzexpertise am 17.02.2015 Herrn Bürgermeister Kornell, seinen Stellvertretern, den Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat und allen interessierten Stadträtinnen und Stadträten vorgestellt, deren Inhalt erläutert und allen Anwesenden ein Exemplar ausgehändigt.

 

Herr Bürgermeister Kornell hat sich für unsere positive Mitarbeit und Unterstützung herzlich bedankt.

 

Wir wünschen uns, dass die Mitglieder des Stadtrates Fallstricke und Risiken der angebotenen Sonderbaulastvereinbarung erkennen, diese Erkenntnis als Hilfe zur Entscheidungsfindung annehmen und danach handeln.

 

Wenn Sie mehr wissen wollen, hier die Kurzexpertise zur Information:

 

Kurzexpertise.pdf
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