Beschlusslage

Der Antrag der Stadt Volkach auf Aufnahme einer Ostumgehung um Volkach und Gaibach landet im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern auf einem mittleren Platz der Dringlichkeitsstufe 2. Damit scheidet deren Realisierung durch den Freistaat Bayern aus. Aus diesem Grund und um einen zeitnahen Bau der Ostumgehung zu ermöglichen hat der Stadtrat am 12. 11. 2012 der Übernahme einer Sonderbaulast durch die Stadt grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung zur Sonderbaulast zu verhandeln.

 

Der Freistaat Bayern hat im März 2013 einen Vertragsentwurf zur Sonderbaulast vorgelegt. Dieser enthält keine konkreten Aussagen zur Kostenbeteiligung des Freistaates. Das Gleiche gilt auch für die Forderung des Stadtrates auf Lärmschutz an der Teilumgehung Volkach-Ost.

 

Um Antworten auf viele offene Fragen rund um das Thema Ortsumgehung zu erhalten hat der Stadtrat am 24.06.2013 beschlossen, einen Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag zu geben. Dieser wurde im November 2015 abschließend vorgestellt. Er brachte hinsichtlich der Forderung des Stadtrates auf „Lärmschutz für den Ostring“ keinen Fortschritt!

 

Der Antrag der Bürgerinitiative „Keine städtischen Gelder für die Realisierung der Ortsumgehung Volkach und Gaibach“ auf Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Sonderbaulast wurde vom Stadtrat am 26.10.2015 bei Stimmengleichheit abgelehnt. Aufschlussreiche Informationen dazu fnden ssie unter "Bürgerbegehren"

 

Am 01.02.2016 hat der Stadtrat entsprechend der Empfehlung aus dem Verkehrsentwicklungsplan die Trassenführung für die Umgehung Volkach/Gaibach festgelegt, wobei der Schallschutz für den bestehenden Ostring Voraussetzung ist.

 

Am 18.09.2017 hat der Stadtrat die Aussetzung der Sonderbaulast bis zur Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplans 2020/21 beschlossen. Näheres dazu siehe PDF-Datei „Aussetzung der Sonderbaulast“

 

All das zeigt, dass eine breite Mehrheit im Stadtrat unter bestimmten Voraussetzungen der Übernahme einer Sonderbaulast positiv gegenüber steht. Diese sind

 

  1. die finanzielle Belastung der Stadt bleibt in einem gesicherten und belastbaren Rahmen und

  2. der Freistaat Bayern baut und bezahlt Lärmschutz an der bestehenden Teilumgehung Volkach-Ost.

 

Es ist kein Geheimnis, dass die Staatsregierung sich schwer tut, diesen Forderungen nach zu kommen.

 

Schlussfolgerungen

 

Bleibt die Frage nach den Beweggründen für die Grundsatzentscheidung pro Umgehung? Diese sind nach unserer Meinung vorrangig

 

  1. die Akzeptanz der von den Anliegern in der Gaibacher Straße behaupteten und für sich reklamierten Unzumutbarkeit der Lärmbelastung plus mangelnder Verkehrssicherheit in diesem Bereich und

  2. das durchaus positiv zu sehende Bemühen, der möglichen Entstehung von Problemzonen im Stadtgebiet entgegen zu wirken.

Aussetzung der Sonderbaulast.pdf
PDF-Dokument [773.9 KB]