Unser gutes Recht

  • Die Teilumgehung Volkach-Ost ist durch eindeutige Beschlusslage der Stadt als gemeindliche Entlastungsstraße vorgesehen. Ihre Zweckbestimmung liegt in der Abwicklung von Teilverkehren der Staatsstraßen 2260 (Richtung Eichfeld) und 2274 (Richtung Gerolzhofen). Deren Erweiterung zu einer großen Ortsumgehung und die Aufnahme der Staatsstraße 2271 (Richtung Schweinfurt) wurde nicht gewünscht. Diese Beschlusslage ist im gültigen Flächennutzungsplan sichtbar und Recht geworden. Die heute dort vorhandenen Wohngebiete wurden danach und auf der Grundlage dieser Rechtslage ermöglicht.
  • Im Vertrauen darauf haben die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle investiert. Sie alle sollen nun um ihre Lebensqualität und Gesundheit, ihre Lebensleistung, ihre Zukunft und ihr Vermögen gebracht werden. Das hat mit Verlässlichkeit in die Politik und Vertrauensschutz nichts gemein.

 

 

Widersprüchliche Behauptungen

  • Herr Bürgermeister Kornell behauptet, dass eine große Umgehung im Osten der Stadt schon immer geplant war. Die an der Teilumgehung Volkach-Ost lebenden Menschen hätten also wissen müssen, was auf sie zukommt. Längst überholte Flächennutzungspläne werden als Argumentationshilfe benutzt. Der gültige Flächennutzungsplan bleibt in der Schublade. Wir halten dies für unseriös!
  • Seine Behauptung, mit einer großen Ostumgehung wären die Verkehrsprobleme der Stadt endgültig gelöst, zeigt wenig Verständnis für die realen Verkehrsströme.
Chronologie der Umgehung
Chronologie hierzu.pdf
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Den Trassenplan südlich an Astheim vorbei sehen Sie hier

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