B. Entscheidungsvorwegnahme für die Ostumgehung von Volkach durch Zielvorgaben ist nicht hinnehmbar!

 

 

Ziel der Voruntersuchungen für den Bereich Volkach ist „die nachhaltige Entlastung der Gaibacher Straße vom Durchgangsverkehr“. Dies bedeutet, dass der Fokus für die beauftragten Voruntersuchungen vom „Subjekt“ - Schutz der betroffenen Menschen vor schädlichen Verkehrsimmissionen - hin zum „Objekt“ - Straße und Durchgangsverkehr – verschoben worden ist. Wegen der weitergehenden Konkretisierung dieses Ziels , nämlich „die nachhaltige Entlastung vom Durchgangsverkehr“, waren nur noch Voruntersuchungen pro Bau einer Umgehungsstraße möglich. Voruntersuchungen zur Lösung der Verkehrsprobleme in der Gaibacher Str. von Volkach wurden ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass vergleichende rechtliche Wertungen (Güterabwägung) zwischen der gegebenen Belastung und möglichen Entlastung der Anlieger an der Gaibacher Straße einerseits und der Belastung der Anlieger an der Teilumgehung Volkach-Ost andererseits gezielt unterbunden wurden. Gleiches gilt für eine vergleichende Wertung der möglichen Entlastung der Wohnbevölkerung an der Gaibacher Straße von Volkach durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung und Lärmschutz mit den Umgehungsvarianten für die Stadt hinsichtlich

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    • Verkehrswirksamkeit,

    • Raumempfindlichkeit,

    • Flächenversiegelung,

    • Baukosten und

    • Naturschutz.