Hängepartie zum Bürgerentscheid

 

Am 26.10.2015 hat der Stadtrat bei Stimmengleichheit den Antrag der Bürgerinitiative „Keine städtischen Gelder für die Realisierung der Ortsumgehung Volkach und Gaibach“ auf Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Sonderbaulast abgelehnt mit der Begründung, einige Wochen Zeit für die Klärung der offenen Fragen im Vertragsangebot der Staatsregierung zu gewinnen. Bis heute ist in dieser Angelegenheit kein Fortschritt sichtbar.

Nach einem Zeitablauf von nun weit mehr als einem Jahr ist es nicht vermessen festzustellen, dass die Staatsregierung wohl nicht gewillt oder in der Lage ist, auf die Forderungen des Stadtrates einzugehen.

 

Was bleibt ist:

 

  • Die Begründung für die Ablehnung des Bürgerentscheides durch den Stadtrat hat sich durch Zeitablauf erledigt.

  • Der Kostenanteil der Stadt an den Gesamtkosten einer Sonderbaulast bleibt nach wie vor ungewiss!

  • Ein ernsthaftes und verbindliches Angebot zum Bau von Lärmschutz an der Teilumgehung Volkach-Ost fehlt nach wie vor!

 

Stadtrat! Was nun?

 

Wir meinen:

Schließen sie die Akte „Sonderbaulast“ und ersparen den Bürgerinnen und Bürgern einen Bürgerentscheid mit all seinen negativen Folgeerscheinungen und Verletzungen. Gründe dafür gibt es mehr als genug.

 

BI gewinnt Rechtstreit

 

Das Verwaltungsgericht Würzburg kassiert Stadtratsbeschluss zum Bürgerbegehren. Näheres dazu siehe PDF-Datei „Streitsache Bürgerbegehren“.  

 

Am 18.09.2018 erkennt der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Sonderbaulast an. Näheres dazu siehe PDF-Datei „Bürgerbegehren zur Sonderbaulast“.

 

die BI "keine städtischen Gelder für die Umgehung Volkach/Gaibach“ verzichtet auf die Durchführung des Bürgerentscheids. Näheres dazu siehe PDF-Datei „Verzicht auf Bürgerentscheid“.

 

Rechtswidrig: Beschluss zur Volkacher Umgehung kassiert
Streitsache Bürgerbegehren.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]
Verzicht auf Bürgerentscheid.pdf
PDF-Dokument [347.1 KB]