Fazit:

 

Wir im Osten der Stadt sind gut beraten, wachsam zu bleiben, denn es gibt keine Gewähr dafür, dass der Doppelbeschluss „keine Ostumgehung ohne Lärmschutz für den Ostring“ im Sturm Bestand haben wird. Leider versteckt sich so mancher Stadtrat hinter der Worthülse „Allgemeinwohl“ und meint damit wohl vorrangig Parteidisziplin oder Eigeninteresse.

 

Wir meinen, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt für den Bau einer Umgehung schon tief in die Tasche greifen müssen, dann hat das „Allgemeinwohl“ auch ausschließlich ihrem Wohl zu dienen. Im Falle einer Nettobelastung der unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowohl beim Lärm als auch bei den Vermögenswerten, kann wohl kein objektiv denkender Mensch von „Allgemeinwohl“ ausgehen.